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Förderung
Du kannst dich von deiner regionalen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter fördern lassen. Wenn Du Arbeitssuchend bist, gibt es die Möglichkeit, dass Du einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung und § 174 SGB III – Bildungsgutschein.
So bekommst du einen Bildungsgutschein:
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Kontaktaufnahme: Melde dich bei der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Du kannst online einen Termin vereinbaren oder direkt persönlich vorsprechen
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Beratungsgespräch: Ein Beratungsgespräch wird geführt, in dem du deine beruflichen Ziele, Wünsche und deine aktuelle Situation erläuterst. Der Berater prüft, ob ein Bildungsgutschein sinnvoll ist.
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Ausstellung des Gutscheins: Wenn der Bildungsgutschein genehmigt wird, erhältst du einen Gutschein, der es dir ermöglicht, die Weiterbildung bei einem anerkannten Bildungsträger zu beginnen. Die Adressen bekommst Du von deiner Agentur, oder du suchst dir selbst eine Fahrschule (Bildungsträger) im Internet. Der Gutschein deckt in der Regel die Kursgebühren, eventuell auch Fahrtkosten und Materialkosten.
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Auswahl des Bildungsträgers: Du kannst dann einen Bildungsträger auswählen, der von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugelassen ist, und den Kurs oder die Umschulung starten.
Hinweise:
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Der Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet und muss innerhalb des angegebenen Zeitrahmens eingelöst werden.
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Die Kostenübernahme durch den Bildungsgutschein kann verschiedene Leistungen umfassen, z. B. die Komplettfinanzierung der Kursgebühren oder auch Förderungen für Weiterbildungskosten (wie Fahrtkosten).
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Falls du weitere Fragen hast oder den genauen Ablauf wissen möchtest, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter aufzunehmen.
Berufsgenos-senschaft
Eine Förderung über die Berufsgenossenschaft bekommst du in der Regel im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder nach Arbeitsunfällen. Damit Du wieder eine Arbeit aufnehmen kannst, unterstützen sie dich bei beruflichen Weiterbildungen und der Finanzierung dazu.
Hier sind die Schritte, um eine Förderung über die Berufsgenossenschaft zu erhalten:
1. Unfall oder Berufskrankheit melden:
Der erste Schritt ist, dass du einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft meldest. Dies erfolgt in der Regel über deinen Arbeitgeber, aber auch du kannst dies selbst tun.
Bei einer Berufskrankheit wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, um festzustellen, ob die Erkrankung in Verbindung mit deinem Beruf steht.
2. Erste Kontaktaufnahme und Beratung:
Nachdem die Berufsgenossenschaft den Vorfall registriert hat, wirst du von einem Unfall- oder Rehabilitationsberater kontaktiert, der dich über die verfügbaren Leistungen und Fördermöglichkeiten informiert.
Es kann eine medizinische und berufliche Rehabilitation erforderlich sein, um deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
3. Antrag auf berufliche Weiterbildung oder Umschulung:
Wenn aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen eine Umschulung oder Weiterbildung notwendig ist, kannst du dies bei deiner Berufsgenossenschaft beantragen.
Die Berufsgenossenschaft prüft, ob eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll ist, um dir die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dafür wird in der Regel ein Individuelles Rehabilitationsprogramm (IRP) erstellt, das deine Bedürfnisse, Fähigkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt.
4. Genehmigung und Finanzierung:
Sobald die Berufsgenossenschaft zustimmt, übernimmt sie die Kosten für die berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Diese Förderungen können unter anderem Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder auch Arbeitsmittel umfassen, die für die Weiterbildung erforderlich sind.
In einigen Fällen können auch andere unterstützende Maßnahmen wie Coaching, Psychologische Unterstützung oder Berufseingliederungsmaßnahmen finanziert werden.
5. Auswahl des Bildungsträgers:
Die Berufsgenossenschaft stellt dir in der Regel eine Liste von zugelassenen Bildungsträgern zur Verfügung, die für Umschulungen oder Weiterbildungen geeignet sind. Du kannst aber auch einen eigenen Vorschlag machen, der von der Berufsgenossenschaft geprüft wird.
6. Rehabilitations- und Weiterbildungsmaßnahmen:
Nachdem die Förderung genehmigt wurde, beginnt die berufliche Weiterbildung oder Umschulung. Diese kann in Form von Vollzeit oder Teilzeit erfolgen, je nach Bedarf und Gesundheitssituation.
7. Abschluss und Wiedereingliederung:
Nach Abschluss der Weiterbildung oder Umschulung wirst du wieder in den Arbeitsmarkt integriert, und die Berufsgenossenschaft kann unterstützende Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess anbieten.
Selbstzahler
Der Erwerb eines Lkw-Führerscheins inklusive der beschleunigten Grundqualifikation ist mit erheblichen Kosten verbunden. Doch es gibt verschiedene Wege, um die Ausbildung selbst zu finanzieren.
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
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Lkw-Führerschein (Klasse C/CE): Ab 3.500 €, je nach Fahrschule und Region. Dies umfasst Theorie- und Praxisunterricht, Lehrmaterial sowie die Prüfungsgebühren.
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Beschleunigte Grundqualifikation: Diese Ausbildung umfasst 140 Unterrichtsstunden und kostet in der Regel ab 2.000 €, abhängig vom Anbieter.
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Prüfungsgebühren: Zusätzlich fallen Gebühren für die theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
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Insgesamt solltest du mit Kosten zwischen 6.000 € und 9.000 € rechnen.
Möglichkeiten zur Finanzierung:
Wer die Kosten nicht auf einmal zahlen kann, hat verschiedene Optionen:
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Ratenzahlung
Viele Fahrschulen bieten die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu begleichen. Informiere dich direkt bei der Fahrschule über individuelle Zahlungspläne. -
Kreditaufnahme
Ein Bildungskredit kann helfen, die Kosten zu decken. Einige Banken und Kreditinstitute bieten spezielle Kredite für Weiterbildungen oder Umschulungen an, oft mit günstigen Konditionen. -
Nebenjob & Eigenfinanzierung
Ein zusätzlicher Job kann helfen, das notwendige Kapital anzusparen. Manche Arbeitgeber übernehmen sogar einen Teil der Kosten, wenn du dich verpflichtest, nach der Ausbildung dort zu arbeiten.
Welche Voraussetz-ungen brauche ich?
Um Lkw-Fahrer zu werden, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese betreffen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch gesundheitliche und berufliche Qualifikationen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Mindestalter
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Du musst mindestens 21 Jahre alt sein, um den Lkw-Führerschein (Klasse C/CE) zu erwerben. In einigen Fällen, wie zum Beispiel für den Lkw-Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t), ist das Mindestalter 18 Jahre.
2. Gültiger Führerschein
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Du musst einen Führerschein der Klasse B (Pkw) besitzen.
3. Gesundheitliche Anforderungen
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Du musst eine ärztliche Untersuchung bestehen, um sicherzustellen, dass du körperlich und geistig in der Lage bist, ein Lkw-Fahrzeug sicher zu steuern. Dazu gehört auch ein Sehtest.
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Es gibt spezielle gesundheitliche Anforderungen für Berufskraftfahrer, beispielsweise in Bezug auf Blutdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Falls du gesundheitliche Einschränkungen hast, wird dies von einem Arzt überprüft.
4. Medizinische Untersuchung
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Neben der ärztlichen Untersuchung ist eine regelmäßige Untersuchung alle fünf Jahre erforderlich, um sicherzustellen, dass du auch weiterhin für die Tätigkeit als Lkw-Fahrer geeignet bist.