
BGQ &
die Förderung
Hier erklären wir verständlich, was die beschleunigte Grundqualifikation (BGQ) ist, und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)
Die "BGQ"
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine spezielle Ausbildung, die notwendig ist, wenn du als Berufskraftfahrer arbeiten möchtest und den C1E, CE oder D1E und DE Führerschein machst. Sie dient dazu, Fahrern das notwendige Fachwissen zu vermitteln, das sie für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit einem Lkw im gewerblichen Bereich benötigen.
Wer muss die BGQ machen?
Alle die gewerblich mit Lkw (über 3,5 Tonnen) arbeiten und damit Geld verdienen möchten.
Alle die gewerblich Fahrgäste mit Bussen oder Reisebussen transportieren möchten
Für LKW gilt:
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Neue Berufskraftfahrer:
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Personen, die nach dem 10. September 2009 ihren Lkw-Führerschein (C1, C1E, C, CE) erlangen und gewerblich im Straßenverkehr arbeiten möchten, müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren.
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Diese Pflicht gilt für Fahranfänger, die noch keine Berufserfahrung im Transportwesen haben.
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Personen, die den Beruf des Berufskraftfahrers wechseln möchten:
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Wenn du bereits eine andere Berufsausbildung hast und den Beruf des Berufskraftfahrers ergreifen möchtest, benötigst du ebenfalls die BGQ, wenn du mit einem Lkw oder einem Gefahrguttransport arbeiten möchtest.
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Fahrer, die mit Gefahrgut arbeiten:
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Wenn du Gefahrgut transportieren möchtest, ist die ADR-Ausbildung erforderlich, aber die BGQ bleibt auch hier notwendig, um sicherzustellen, dass du als Berufskraftfahrer alle relevanten Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen verstehst.
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Für Bus gilt:
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Alle neuen Busfahrer, die ihren D-Führerschein nach dem 10. September 2008 erworben haben und gewerblich fahren möchten.
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Berufswechsler, die bisher keinen gewerblichen Busführerschein hatten, aber in den Bereich wechseln wollen.
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Fahrer im Reise- und Linienverkehr, wenn der Bus mehr als 8 Fahrgäste transportiert.
Wer braucht keine BGQ?
Nicht jeder muss die BGQ machen. Es gibt Ausnahmen:
Für LKW gilt:
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Bestandsfahrer: Berufskraftfahrer, die bereits vor dem 10. September 2009 im Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) waren, müssen die beschleunigte Grundqualifikation nicht absolvieren. Diese Regelung gilt für Fahrer, die ihren Führerschein vor diesem Datum erhalten haben und schon im Beruf aktiv sind.
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Personen mit einem Führerschein für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen (z. B. C1-Führerschein) benötigen keine BGQ, wenn sie nur Fahrzeuge fahren, die unter 3,5 Tonnen wiegen.
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Personen, die eine Fahrertätigkeit ausüben, bei der das Fahren des LKW nicht dem hauptsächlichen entgeltlichen Zwecke dient.
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deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet.
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der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll.
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die zur Notfallrettung von anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden.
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die zum Zwecke der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden.
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die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes übertragen sind, eingesetzt werden.
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die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind.
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die als Ausbildungsfahrzeug in einer Fahrschule genutzt werden.
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die nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden (häufig kommunale Betriebe).
Für Bus gilt:
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Bestandsfahrer: Wer den Busführerschein vor dem 10. September 2008 gemacht hat, benötigt keine BGQ (Bestandsschutz).
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Nicht-gewerbliche Fahrer: Wer den Bus privat fährt oder für gemeinnützige Organisationen (z. B. Feuerwehr, Vereine), ist von der Pflicht befreit.
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Sonderfahrten, wie Fahrten für Bundeswehr, Polizei oder Katastrophenschutz, benötigen ebenfalls keine BGQ.
Was beinhaltet die BGQ?
Die Ausbildung umfasst eine bestimmte Anzahl von Stunden, die mit praktischen und theoretischen Inhalten gefüllt sind. Hier sind die Hauptthemen, die behandelt werden:
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Verkehrssicherheit und Fahrtechnik:
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Richtiges Fahren unter verschiedenen Bedingungen (z. B. bei schlechtem Wetter, in engen Straßen, im Stadtverkehr).
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Sicheres Laden und Entladen des Fahrzeugs (z. B. Sicherung der Ladung, Unfallverhütung).
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Verhalten im Straßenverkehr und bei Notfällen.
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Rechtliche Grundlagen:
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Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten und der Nutzung von Fahrerkarten.
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Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und der EU-Verordnungen für Berufskraftfahrer.
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Umwelt und Ökonomie:
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Wirtschaftliches und umweltbewusstes Fahren, Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und Emissionen.
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Technische Aspekte, die die Fahrzeugeffizienz beeinflussen.
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Fahrzeugtechnik:
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Grundlegendes Verständnis über die Technik des Fahrzeugs (z. B. Bremsen, Fahrwerk, Motor).
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Bei Bus zusätzlich z.B:
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Fahrgastsicherheit & Komfort – Verhalten gegenüber Fahrgästen, Barrierefreiheit
Wie lange dauert die BGQ?
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Die beschleunigte Grundqualifikation dauert insgesamt 140 Stunden (inkl. 10 Fahrstunden), die in der Regel innerhalb von 4 Wochen absolviert werden können. Dies kann je nach Fahrschule auch flexibel gestaltet werden.
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Die Ausbildung setzt sich zusammen aus theoretischen und praktischen Stunden.
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Am Ende der Ausbildung wird eine Prüfung abgelegt, um die Grundqualifikation zu bestätigen. Diese besteht in der Regel aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Fahrstunden während der BGQ
Beachte, dass du während der BGQ auch praktische Erfahrungen im oder am Fahrzeug sammeln wirst.
Dazu können Fahrten am Fahrsimulator gehören. Außerdem kannst du einen anderen Fahrschüler begleiten, mitfahren, beobachten und dabei wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Auch praktische Arbeiten und technische Einweisungen am Fahrzeug sind Bestandteil der Ausbildung.
Wie die praktische Ausbildung in deinem Fall genau abläuft, erklärt dir deine Fahrschule.
Förderung
Du kannst dich von deiner regionalen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter fördern lassen. Wenn Du Arbeitssuchend bist, gibt es die Möglichkeit, dass Du einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung und § 174 SGB III – Bildungsgutschein.
So bekommst du einen Bildungsgutschein:
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Kontaktaufnahme: Melde dich bei der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Du kannst online einen Termin vereinbaren oder direkt persönlich vorsprechen
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Beratungsgespräch: Ein Beratungsgespräch wird geführt, in dem du deine beruflichen Ziele, Wünsche und deine aktuelle Situation erläuterst. Der Berater prüft, ob ein Bildungsgutschein sinnvoll ist.
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Ausstellung des Gutscheins: Wenn der Bildungsgutschein genehmigt wird, erhältst du einen Gutschein, der es dir ermöglicht, die Weiterbildung bei einem anerkannten Bildungsträger zu beginnen. Die Adressen bekommst Du von deiner Agentur, oder du suchst dir selbst eine Fahrschule (Bildungsträger) im Internet. Der Gutschein deckt in der Regel die Kursgebühren, eventuell auch Fahrtkosten und Materialkosten.
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Auswahl des Bildungsträgers: Du kannst dann einen Bildungsträger auswählen, der von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugelassen ist, und den Kurs oder die Umschulung starten.
Hinweise:
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Der Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet und muss innerhalb des angegebenen Zeitrahmens eingelöst werden.
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Die Kostenübernahme durch den Bildungsgutschein kann verschiedene Leistungen umfassen, z. B. die Komplettfinanzierung der Kursgebühren oder auch Förderungen für Weiterbildungskosten (wie Fahrtkosten).
Falls du weitere Fragen hast oder den genauen Ablauf wissen möchtest, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter aufzunehmen.
Berufsgenossenschaft
Eine Förderung über die Berufsgenossenschaft bekommst du in der Regel im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder nach Arbeitsunfällen. Damit Du wieder eine Arbeit aufnehmen kannst, unterstützen sie dich bei beruflichen Weiterbildungen und der Finanzierung dazu.
Hier sind die Schritte, um eine Förderung über die Berufsgenossenschaft zu erhalten:
1. Unfall oder Berufskrankheit melden:
Der erste Schritt ist, dass du einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft meldest. Dies erfolgt in der Regel über deinen Arbeitgeber, aber auch du kannst dies selbst tun.
Bei einer Berufskrankheit wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, um festzustellen, ob die Erkrankung in Verbindung mit deinem Beruf steht.
2. Erste Kontaktaufnahme und Beratung:
Nachdem die Berufsgenossenschaft den Vorfall registriert hat, wirst du von einem Unfall- oder Rehabilitationsberater kontaktiert, der dich über die verfügbaren Leistungen und Fördermöglichkeiten informiert.
Es kann eine medizinische und berufliche Rehabilitation erforderlich sein, um deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
3. Antrag auf berufliche Weiterbildung oder Umschulung:
Wenn aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen eine Umschulung oder Weiterbildung notwendig ist, kannst du dies bei deiner Berufsgenossenschaft beantragen.
Die Berufsgenossenschaft prüft, ob eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll ist, um dir die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dafür wird in der Regel ein Individuelles Rehabilitationsprogramm (IRP) erstellt, das deine Bedürfnisse, Fähigkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt.
4. Genehmigung und Finanzierung:
Sobald die Berufsgenossenschaft zustimmt, übernimmt sie die Kosten für die berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Diese Förderungen können unter anderem Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder auch Arbeitsmittel umfassen, die für die Weiterbildung erforderlich sind.
In einigen Fällen können auch andere unterstützende Maßnahmen wie Coaching, Psychologische Unterstützung oder Berufseingliederungsmaßnahmen finanziert werden.
5. Auswahl des Bildungsträgers:
Die Berufsgenossenschaft stellt dir in der Regel eine Liste von zugelassenen Bildungsträgern zur Verfügung, die für Umschulungen oder Weiterbildungen geeignet sind. Du kannst aber auch einen eigenen Vorschlag machen, der von der Berufsgenossenschaft geprüft wird.
6. Rehabilitations- und Weiterbildungsmaßnahmen:
Nachdem die Förderung genehmigt wurde, beginnt die berufliche Weiterbildung oder Umschulung. Diese kann in Form von Vollzeit oder Teilzeit erfolgen, je nach Bedarf und Gesundheitssituation.
7. Abschluss und Wiedereingliederung:
Nach Abschluss der Weiterbildung oder Umschulung wirst du wieder in den Arbeitsmarkt integriert, und die Berufsgenossenschaft kann unterstützende Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess anbieten.